Termingerechte Ankunft und Abfahrt des gehunfähigen Patienten in der Arztpraxis ist überall in den Einrichtungen ein Thema.
Der Krankenfahrdienst von Ambulanz.Direkt bietet Ihnen eine einfache und flexible Abwicklung.
Patienten, die einen Krankenfahrdienst benötigen, müssen die Verordnung einer Krankenfahrt mit einem Taxi oder Mietwagen seit Januar 2019 nicht mehr bei ihrer Krankenkasse vorlegen, da die Genehmigung als erteilt gilt (Genehmigungsfiktion). Die Neuerung geht auf das Pflegepersonalstärkungsgesetz zurück.
Für folgende Patientengruppen lassen das SGB V und die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses Ausnahmen für den Krankenfahrdienst zu.
- Schwerbehinderte, deren Schwerbehindertenausweis eines der folgenden Merkzeichen enthält: „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung, „Bl“ für Blindheit oder „H“ für Hilflosigkeit.
- Pflegebedürftige, deren Pflegebescheid Pflegegrad 4 oder 5 ausweist, sowie Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 3, wenn bei ihnen eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt.
Wenn Patienten nicht unter diese Patientengruppe fallen, muss die Fahrt mit dem Krankenfahrdienst weiterhin der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.
Möchten Sie den Krankenfahrdienst von Ambulanz.Direkt für Ihre Patienten in Anspruch nehmen, füllen Sie einfach den Transportschein aus. Beim Ausfüllen ist darauf zu achten, dass das Beförderungsmittel „Taxi, Mietwagen“ angekreuzt wird. Zudem sollte der Arzt „Tragestuhl“ oder „liegend“ angekreuzen.
Der Patient kann jetzt mit Ambulanz.Direkt zum Arzt transportiert werden und zahlt lediglich 10% der Transportkosten – mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Diese Zuzahlung wird im § 60 im SGB geregelt und ermöglicht dem Patienten einen sicheren und kostengünstigen Krankenfahrdienst.
Dabei gelten die Hin- und Rückfahrt jeweils als Einzelfahrt. Auch für Kinder und Jugendliche ist die volle Zuzahlung zu leisten.
Bei der Krankenkasse sollten Sie den Krankenfahrdienst Ambulanz.Direkt anfordern. Warum – erfahren Sie unter den Vorteilen unseres Krankenfahrdienstes.