Krankenhausentlassungen sind in der Regel planbar. Es wäre wünschenswert, wenn die Anforderung einen Tag vorher erfolgen könnte, damit ein reibungsloser Ablauf erfolgen kann.
Ambulanz.Direkt hat vertraglicher Vereinbarungen mit allen Kostenträgern – somit gibt es keine Schwierigkeiten bei der Abrechnung.
Bei stationärer Behandlung dürfen Krankenbeförderungen bei medizinischer Notwendigkeit verordnet werden. Die Patienten müssen die Verordnung nicht bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. Dies gilt auch für vor-und nachstationäre Behandlungen.
Dennoch müssen Ärzte und Psychotherapeuten (abhängig vom individuellen Bedarf und Gesundheitszustand des Patienten) das Wirtschaftlichkeitsgebot beim Krankentransport beachten.
Hier wird angekreuzt, wie der Patient zur medizinisch notwendigen Behandlung beziehungsweise zurückkommt.
Dabei kann bei „Taxi/Mietwagen“ zusätzlich angekreuzt werden, ob eine Beförderung mit dem Rollstuhl, im Tragestuhl oder liegend erfolgen soll.
Möglichkeiten:
- Taxi oder Mietwagen (Rollstuhl, Tragestuhl, leigend) -> Ambulanz.Direkt beauftragen
- Krankentransportwagen wenn medizinisch-fachlicher Betreuung erforderlich
- Rettungswagen / -Hubschrauber (Notruf 112)
Der Patient muss, wenn er nicht zuzahlungsbefreit ist, mindestens 5,00 € max. 10€ Zuzahlung in bar leisten. Er erhält von den Fahrern eine Quittung.
Hierbei gibt es nur zwei Dinge beim Ausfüllen des Formular 4 zu beachten, wenn der Transport mit Ambulanz.Direkt durchgeführt werden soll:
- Beförderungsmittel: „Taxi, Mietwagen“ ankreuzen
- und: „Tragestuhl“ oder „liegend“ ankreuzen
Damit steht dem Patiententransport von der klinischen Einrichtung durch Ambulanz.Direkt nichts mehr im Weg.
Sollten Patienten eine private Entlassung wünschen, ist folgendes zu beachten:
Bei Privatentlassungen bitte unbedingt vorher einen Kostenvoranschlag einholen! Privatentlassungen werden nur gegen Vorkasse durchgeführt.