Krankenfahrten sind in der Regel planbar. Es wäre wünschenswert, wenn die Anforderung einen Tag vorher erfolgen könnte, damit ein reibungsloser Ablauf erfolgen kann.
Ambulanz.Direkt hat vertraglicher Vereinbarungen mit allen Kostenträgern – somit gibt es keine Schwierigkeiten bei der Abrechnung.
Krankenfahrten von und zum Pflegeheim an die Wohnanschrift des Patienten oder in die Rehaklinik bedürfen einer Genehmigung durch die Krankenkasse.
Der Gesetzgeber hat mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz festgelegt, dass seit 1. Januar 2019 Verordnungen für Fahrten mit Taxi oder Mietwagen zu oder von ambulanten Behandlungen für Patienten
- mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis
- oder mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung
- oder mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5
nicht vorab der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.
Der Patient muss, wenn er nicht zuzahlungsbefreit ist, mindestens 5,00 € max. 10€ Zuzahlung in bar leisten. Er erhält von den Fahrern eine Quittung.
Beim Ausfüllen der Verordnung gibt es nur zwei Dinge zu beachten, wenn der Transport mit Ambulanz.Direkt durchgeführt werden soll:
- Beförderungsmittel: „Taxi, Mietwagen“ ankreuzen
- und: „Tragestuhl“ oder „liegend“ ankreuzen
Damit steht dem Patiententransport vom Pflegeheim durch Ambulanz.Direkt nichts mehr im Weg.
Sollten Patienten eine private Entlassung wünschen, ist folgendes zu beachten:
Bei Privatentlassungen bitte unbedingt vorher einen Kostenkostenvoranschlag von uns einholen! Privatentlassungen werden nur gegen Vorkasse durchgeführt.
Generell sieht der Gesetzgeber den Krankenfahrdienst nur für Patienten mit hohem Pflegebedarf oder mit schweren Erkrankungen vor. Eine Genehmigung der Krankenkasse sollte vorab eingeholt werden.
Dabei gelten die Hin- und Rückfahrt jeweils als Einzelfahrt. Auch für Kinder und Jugendliche ist die volle Zuzahlung zu leisten.
Bei der Krankenkasse sollten Sie den Krankenfahrdienst Ambulanz.Direkt anfordern. Warum – erfahren Sie unter den Vorteilen unseres Krankenfahrdienstes.