Wie Sie am besten einen Krankenfahrdienst bestellen und dabei noch die Kostenübernahme durch die Krankenkasse gwährleistet ist, erfahren Sie auf dieser Seite.
Verordnung einer Krankenbeförderung ausfüllen
zwei einfache Schritte zum Krankenfahrdienst
Wenn Sie mit dem Krankenfahrdienst von Ambulanz.Direkt mitfahren wollen, benötigen Sie eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein) von Ihrem behandelnden Arzt.
Diese Verordnung muss von Ihrer Krankenkasse vor der Fahrt genehmigt werden. Wenn dieser Transportschein von Ihrer Krankenkasse abgestempelt worden ist, können Sie als Krankenfahrdienstleister Ambulanz.Direkt auswählen. Wir arbeiten mit allen Krankenkassen zusammen. Beachten Sie die Zuzahlungspflicht des Patienten – 10% des Fahrpreise (mind. 5 € und maximal 10 €). Die Zuzahlungspflicht entfällt, wenn Sie einen Befreiungsausweis vorzeigen können.
Wie Sie (bzw. Ihr Arzt) diesen Transportschein auszufüllen haben, erfahren sie unter Krankenfahrdienst.
Die Abwicklung
Wissenswertes zur Verordnung einer Krankenbeförderung
Damit der Krankenfahrdienst von der Krankenkasse übernommen wird, müssen Sie nur zwei Kreuze an der richtigen Stelle setzen. Für Fragen dazu können Sie uns natürlich kontaktieren. Nutzen Sie dazu vorzugsweise unsere Telefonnumer (0351 – 212 49 54 0) oder auch unser Kontaktformular.
In zwei Schritten zur Kostenübernahme
Setzen Sie das erste Kreuz bei „Taxi/Mietwagen“ und das zweite Kreuz (je nach Bedarf) bei „Tragestuhl“ oder „liegend“. Damit haben Sie den Transportschein richtig ausgefüllt, um die Krankenbeförderung durch Ambulanz.Direkt ausführen zu lassen.
Der Gesetzgeber hat mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz festgelegt, dass seit 1. Januar 2019 Verordnungen für Fahrten mit Taxi oder Mietwagen zu oder von ambulanten Behandlungen für Patienten
- mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis
- oder mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung
- oder mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5
nicht vorab der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.